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Der Weg zum Beratungsstellenleiter I Voraussetzungen
Der Weg zum Beratungsstellenleiter unseres Lohnsteuerhilfevereins in Ihrem Wohnort setzt folgende Voraussetzungen voraus:
Der Beratungsstellenleiter ist für die Organisation der Beratungsstelle und für die ordnungsmäße Erbringung der Hilfeleistung in Steuersachen verantwortlich. Die Anforderungen an die Qualifikation des Beratungsstellenleiters sind in § 23 Abs. 3 StBerG geregelt. Der Gesetzgeber hat dabei 3 Gruppen von Personen berücksichtigt, die als Beratungsstellenleiter in Betracht kommen. Dabei handelt es sich um folgende Personengruppen:
Nachweise
Was wir für die Eröffnung Ihrer Beratungsstelle benötigen
Interessiert?
Kontakaufnahme möglich auch über info@LH-centrale.de