• Professionelle Anfertigung Ihrer Steuererklärung einschließlich aller
notwendigen steuerlichen Anlagen
• Ganzjährige, umfassende kostenlose steuerliche Beratung innerhalb der gesetzlichen
Beratungsbefugnis und Mitgliedschaft ohne Zusatzkosten
• Individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
• Strategische steuerliche Beratung als Ergebnis der Analyse für eine optimale Besteuerung zur Vermeidung von monetären Nachteilen Ihrer Person in der Zukunft unter Berücksichtigung des aktuellen und zukünftigen Steuerrechts und der Finanzgerichtsentscheidungen wie diese des BFH (Bundesfinanzhofes)
• Prüfung von Steuerbescheiden auf Richtigkeit und Einlegung von
Rechtsmitteln im Bedarfsfall
• Führung von Klagen vor den Finanzgerichten, aktuell beispielsweise gegen
die nicht Anerkennung des Arbeitszimmers. Insbesondere Führung von folgenden Klagen und Einsprüchen:
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Feststellungsklage
Sprungklage
Untätigkeitsklage
• Vertretung Ihrer Interessen sowohl vor den Finanzämtern als auch vor den Finanzgerichten
• Beratung zu Mindesteigenbeitrag, Zulagenanspruch und Günstigerprüfung
bei Altersvorsorgeverfahren (Sog. Riester-Rente)
• Beantragung von Steuerermäßigungen beispielsweise für
Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen,
Pflegeaufwendungen
• Prüfung und Beantragung von Kindergeldansprüchen
• Anträge auf:
- Lohnsteuerfreibeträge
- Kindergeld
- Eigenheimzulagen
- Arbeitnehmersparzulage,
- etc.
• Beratung von Alleinerziehenden und Eheleuten zur optimalen Steuerklassenwahl
• Steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen beispielsweise
zum Freistellungsauftrag
• Wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, Vorauszahlung Ihrer
Steuererstattung
• Prüfung Ihres Steuerbescheides
• Durchsetzen Ihrer Ansprüche vor dem Finanzamt und nötigenfalls vor dem
Finanzgericht
--> Wir kommen auch zu Ihnen nach Hause:
Gebührenfreie, ausführliche, kompetente Home - Beratung zu Ihren steuerlichen Fragen von unseren kompetenten Beratungsstellenleitern Ihrer nächsten Beratungsstelle. Wir nehmen uns für Sie ausreichend
Zeit!
• Ohne jede Einkunftsgrenze bieten wir uneingeschränkte Beratung von
Einkünften aus nichtselbständigen Arbeit für alle Arbeitnehmer, Beamte,
Rentner und Pensionäre (Alterseinkünftegesetz), selbstverständlich auch zu
allen steuerlich relevanten Fragen rund ums Kindergeld .....
• und darüber hinaus auch Beratung bei Einkünften aus Kapitalvermögen,
Vermietung und Verpachtung und Sonstige Einkünfte, wie zum Beispiel
private Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen oder
ebay-Versteigerungen *
* sofern Einnahmen aus diesen Einkünften ab dem Jahr 2020 bei Einzelveranlagung 18.000 € bzw. 36.000 € bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.