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Der Weg zum Beratungsstellenleiter I Voraussetzungen
Der Weg zum Beratungsstellenleiter unseres Lohnsteuerhilfevereins in Ihrem Wohnort setzt folgende Voraussetzungen voraus:
Der Beratungsstellenleiter ist für die Organisation der Beratungsstelle und für die ordnungsmäße Erbringung der Hilfeleistung in Steuersachen verantwortlich. Die Anforderungen an die Qualifikation
des Beratungsstellenleiters sind in § 23 Abs. 3 StBerG geregelt. Der Gesetzgeber hat dabei 3 Gruppen von Personen berücksichtigt, die als Beratungsstellenleiter in Betracht kommen. Dabei
handelt es sich um folgende Personengruppen:
- Die nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen, also Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, § 23 Abs. 3 Nr. 1 StBerG;
- Angehörige von kaufmännischen Ausbildungsberufen oder Personen mit einer gleichwertigen Vorbildung aufgrund ihrer Ausbildung und bei entsprechender praktischer Berufserfahrung, wenn sie eine
Abschlussprüfung in einem steuer- oder wirtschaftsberatenden Beruf oder in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen und nach Abschluss
der Ausbildung 3 Jahre lang in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind, § 23 Abs.3
Nr. 2 StBerG;
- Andere Personen, die etwa aus dem Bereich der Lohnsteuerhilfevereine oder der Finanzverwaltung kommen, wenn sie mindestens 3 Jahre lang auf den für die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG
einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind, wobei Ausbildungszeiten nicht angerechnet werden, § 23 Abs. 3 Nr. 3
StBerG.
Nachweise
Was wir für die Eröffnung Ihrer Beratungsstelle benötigen
- Nachweise wie erwähnt
- Bewerberauskunft
- Erklärung nach § 4 DVLStHV
- Beratungsstellenvertrag (2-fach, unterzeichnet)
- polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O“
(Versand: direkt an Ihre zuständige Oberfinanzdirektion)
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STeuerrechts und des Managements fort. Arbeiten Sie von zu Hause aus oder aus einem Ihrer eigenen Beratungsbüros in selbständiger Basis als Ihr eigener Chef und nehmen Sie Ihre Zukunft selber in die
Hand.
Wenn Sie die oben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, folgende Erklärung macht Sie jetzt zu Ihrem eigenen Chef/- Chefin:
Bewerben Sie sich jetzt und senden uns vorab Ihre Interesse über das folgende Bewerbungsformular.
Ihre Zeugnisse mit Lebenslauf senden Sie uns in PDF-Form später per email zu an:
info(at)LH-Centrale.de
Weitere Kontakaufnahme möglich auch über info@LH-centrale.de