Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V. Lohnsteuerhilfeverein Tel.07721-2061444
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Jobs & Chancen | Voraussetzungen

Der Weg  zum  Beratungsstellenleiter  I  Voraussetzungen

Der Weg zum Beratungsstellenleiter unseres Lohnsteuerhilfevereins in Ihrem Wohnort setzt  folgende Voraussetzungen voraus:

 

Der Beratungsstellenleiter ist für die Organisation der Beratungsstelle und für die ordnungsmäße Erbringung der Hilfeleistung in Steuersachen verantwortlich. Die Anforderungen an die Qualifikation des Beratungsstellenleiters sind in § 23 Abs. 3 StBerG  geregelt. Der Gesetzgeber hat dabei 3 Gruppen von Personen berücksichtigt, die als Beratungsstellenleiter in Betracht kommen. Dabei handelt es sich um folgende Personengruppen:

  • Die nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen, also Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, § 23 Abs. 3 Nr. 1 StBerG;
  • Angehörige von kaufmännischen Ausbildungsberufen oder Personen mit einer gleichwertigen Vorbildung aufgrund ihrer Ausbildung und bei entsprechender praktischer Berufserfahrung, wenn sie eine Abschlussprüfung in einem steuer- oder wirtschaftsberatenden Beruf oder in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen und nach Abschluss der Ausbildung 3 Jahre lang in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen sind, § 23 Abs.3 Nr. 2 StBerG;
  • Andere Personen, die etwa aus dem Bereich der Lohnsteuerhilfevereine oder der Finanzverwaltung kommen, wenn sie mindestens 3 Jahre lang auf den für die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind, wobei Ausbildungszeiten nicht angerechnet werden, § 23 Abs. 3 Nr. 3 StBerG.


Nachweise

  • Ausbildung (Gehilfen/Kaufmannsbrief)
  • Zeugnis über eine dreijährige Berufspraxis mit steuerrechtlichem Schwerpunkt
    (z.B. StB / WP / RA / FA)
oder
  • (Diplom)-Studium Fachrichtung Steuern
  • Zeugnis über eine zweijährige Berufspraxis mit steuerrechtlichem Schwerpunkt
    (z.B. StB / WP / RA / FA)
Typische Berufsgruppen
  • Steuerfachgehilfe/innen
  • Steuerfachwirte/-innen
  • Diplom Betriebswirte Fachrichtung Steuern
  • Steuerberater/-innen
  • Rechtsanwälte/-innen
  • Bilanzbuchhalter/innen
  • Steuersachbearbeiter/innen Konzernsteuerabteilung
  • ehemalige Finanzbeamte/innen

Was wir für die Eröffnung Ihrer Beratungsstelle benötigen

  • Nachweise wie erwähnt
  • Bewerberauskunft
  • Erklärung nach § 4 DVLStHV
  • Beratungsstellenvertrag (2-fach, unterzeichnet)
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O“
    (Versand: direkt an Ihre zuständige Oberfinanzdirektion)

 

Trauen Sie sich jetzt und bewerben Sie sich hier bei uns! Wir unterstützen Sie permanent Hand in Hand und bilden Sie kostenlos in allen Fragen des STeuerrechts und des Managements fort. Arbeiten Sie von zu Hause aus oder aus einem Ihrer eigenen Beratungsbüros in selbständiger Basis als Ihr eigener Chef und nehmen Sie Ihre Zukunft selber in die Hand.

 

Wenn Sie die oben aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen, folgende Erklärung macht Sie jetzt  zu Ihrem eigenen Chef/- Chefin:

Bewerben Sie sich jetzt und senden uns vorab Ihre Interesse über das folgende Bewerbungsformular. 

Ihre Zeugnisse mit Lebenslauf senden Sie uns in PDF-Form später per email zu an:  

info(at)LH-Centrale.de

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

BEWERBUNG als Beratungsstellenleiter/ -leiterin / als Steuerfachangestellter

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Voraussetzungen bei uns erfüllen!

Arbeiten Sie bis Erfüllung der Voraussetzungen in unserem jungen Team und werden Sie einer unserer Experten. Arbeiten Sie in einem agilen Umfeld und erlangen die Voraussetzungen zum Beratungsstellenleiter/ Beratungsstellenleiterin.

                Weitere Kontakaufnahme möglich auch über    info@LH-centrale.de

 

Hier finden Sie uns

Der Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein:

 

Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V.  -Lohnsteuerhilfeverein-

Gerberstr. 7
78050 Villingen-Schwenningen

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

07721 2061444 07721 2061444 oder

 +49 7721 6807244

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

oder senden uns ein Fax oder email unter

 

Fax : +49 7721 9449651

email: info@LH-centrale.de

Web:  www.LH-Centrale.de

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