Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V. Lohnsteuerhilfeverein Tel.07721-2061444
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Unsere Leistungen| Beratungsbefugnisse

Ihre persönliche, steuerliche Situation: Unsere Beratungsmöglichkeiten:
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Sie haben Einkünfte aus

• nichtselbstständiger Tätigkeit, z.B.
als Arbeitnehmer oder Beamter oder Student oder Azubi

• sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leibrenten, Zeitrenten (Erwerbs- u. /oder Berufsunfähig-keitsrenten), sonstige Renten und laufende Lohnersatzleistungen (Harzt IV, Krankenkasse, Arbeitsamt, Job-Center)

• Einkünfte aus Unterhaltsleistungen

Uneingeschränkte Beratung:

Wir dürfen Sie für diese Einkünfte uneingeschränkt beraten. Es gibt weder eine sachliche noch eine betragsmäßige Beschränkung.
Die Höhe Ihrer Einnahmen ist hier nicht relevant..

 

 

 

 

 

 

 

Sie haben Einkünfte aus

• Kapitalvermögen (Zinsen, Wertpapiere)oder 


• Vermietung und Verpachtung oder

• sonstige Einkünfte aus privaten
Veräußerungsgeschäften

(z.B. Aktien, ebay-Versteigerungen etc.), aus sonstigen Leistungen oder Abgeordneten- bezügen

Beschränkte Beratung:

Wir dürfen Sie beraten, sofern die Summe der Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 36.000 € bei Zusammenveranlagung beträgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen beschränken die Beratungsbefugnis ab dem Jahr 2009 nicht mehr, sofern sie der Abgeltungssteuer unterzogen worden sind (ab 2009 der Regelfall).

 

 

 

Sie haben Fragen und Beratungsbedarf zu

• Kindergeld

• Investitionszulage

• Wohnungsbauprämie

• Freistellungsanträgen bei Kapitalvermögen,

Fragen zur Kapitalvermögen im Ausland

• Wahl der optimalen Steuerklasse

• Rürup-Rente (steuerliche Auswirkungen)

• Riester-Rente (steuerliche Auswirkungen, Antragstellung für die Altersvorsorgezulage)

• Lohnsteuerermäßigung

• Steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich (nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei),

Keine Beratung:

Hier dürfen wir Sie leider nicht beraten.

 

Nicht von Lohnsteuerhilfevereinen dürfen betreut werden:

- Einkünfte aus Land- und Forstwirtshaft,

- Gewerbebetrieb und

- selbständiger Arbeit sowie

- umsatzsteuerpflichtige Einkünfte

 

 

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Wenn Sie Fragen zu den Beratungsbefugnissen haben, rufen Sie uns bitte an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Erweiterte Beratungsbefugnis:

Sofern die übrigen Voraussetzungen für die Beratungsbefugnis erfüllt sind, zählen diese Fragen bzw. die zur Erledigung erforderlichen Leistungen zu unserem Beratungsangebot, alles im Mitgliedsbeitrag inbegriffen, alles ohne zusätzliche Kosten für Sie.

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Mitglied werden!

 

 

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Hier finden Sie uns

Der Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein:

 

Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V.  -Lohnsteuerhilfeverein-

Gerberstr. 7
78050 Villingen-Schwenningen

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

07721 2061444 07721 2061444 oder

 +49 7721 6807244

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

oder senden uns ein Fax oder email unter

 

Fax : +49 7721 9449651

email: info@LH-centrale.de

Web:  www.LH-Centrale.de

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active Schwarzwälder Lohnsteuerhilfe Villingen-Schwenningen LHCA Lohnsteuerhilfeverein, Lohnsteuerberatung, https://www.facebook.com/lohnsteuerhilfeverein.lohnsteuerhilfecentrale, active Lohnsteuerhilfe, aktuelle Steuerberatung für Mitglieder des "Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V. " aus Villingen-Schwenningen i. Schwarzwald, im Rahmen der Mitgliedschaft durch unseren Lohnsteuerberatern. Selbsthilfeorganisation für Arbeitnehmer: Lohnsteuerhilfeverein aus Schwarzwald-Baar-Kreis Süd-Deutschland. info@LH-centrale.de, www.LH-centrale.de, Copyright Arssen * Georg Giannios 2018