Ihre persönliche, steuerliche Situation: | Unsere Beratungsmöglichkeiten: |
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Sie haben Einkünfte aus • nichtselbstständiger Tätigkeit, z.B. als Arbeitnehmer oder Beamter oder Student oder Azubi • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leibrenten, Zeitrenten (Erwerbs- u. /oder Berufsunfähig-keitsrenten), sonstige Renten und laufende Lohnersatzleistungen (Harzt IV, Krankenkasse, Arbeitsamt, Job-Center) • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen |
Uneingeschränkte Beratung:
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Sie haben Einkünfte aus
(z.B. Aktien, ebay-Versteigerungen etc.), aus sonstigen Leistungen oder Abgeordneten- bezügen |
Beschränkte Beratung: Wir dürfen Sie beraten, sofern die Summe der Einnahmen aus diesen Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 18.000 € bei Einzelveranlagung bzw. 36.000 € bei Zusammenveranlagung beträgt. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen beschränken die Beratungsbefugnis ab dem Jahr 2009 nicht mehr, sofern sie der Abgeltungssteuer unterzogen worden sind (ab 2009 der Regelfall). |
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Sie haben Fragen und Beratungsbedarf zu |
Keine Beratung:
Nicht von Lohnsteuerhilfevereinen dürfen betreut werden: - Einkünfte aus Land- und Forstwirtshaft, - Gewerbebetrieb und - selbständiger Arbeit sowie - umsatzsteuerpflichtige Einkünfte
------------------ -------------- Wenn Sie Fragen zu den Beratungsbefugnissen haben, rufen Sie uns bitte an.
Erweiterte Beratungsbefugnis: |
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