Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V. Lohnsteuerhilfeverein Tel.07721-2061444
Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V.LohnsteuerhilfevereinTel.07721-2061444

Über uns

Der Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein

 

"Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V. " 

ist einer der wenigen deutschen Lohnsteuerhilfevereine der seinen Sitz in Süd-Baden-Württemberg hat und welcher quasi aus dem STATUS Null im Jahr 2009 entstanden ist.

 

In Schwarzwald-Baar-Kreis, im Süden Baden-Württembergs, waren bis 2009 ausser Zweigstellen anderer Lohnsteuerhilfevereine keine eigene Lohnsteuerhilfevereine vertreten. Bis in den letzten neunziger Jahren konnten die Gewerkschaften diese Aufgabe zum Teil selbst übernehmen. Jedoch nach dem Zusammenbruch der Uhrenindustrie in Süd-Baden-Württemberg und die anschliessenden Firmen-Insolvenzwellen sind viele Arbeitnehmer arbeitslos geworden und die Gewerkschaftsmitglieder schrumpften enorm. Eine günstige dennoch gute steuerliche Beratung war für diese zunächst arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer nicht mehr möglich.

 

Auf Initiative von Herrn Georg Giannios Diplom Betriebswirt für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung und langjähriger Unternehmensberater für mittelständische deutsche Unternehmen der Industrie, des Handwerks und der Dienstleistungsbetrieben wurde im Jahr 2009 dieser schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein gegründet.

Zunächst erfüllt dieser Verein einen gemeinnützigen Zweck, auch wenn eine Gemeinnützigkeit vom Finanzamt für Lohnsteuerhilfevereine nicht gewährt wird. Der Verein sieht sich als eine geschlossene Zweckgemeinschaft zur Erfüllung der steuerlichen Rechte und Pflichten seiner Mitglieder und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ziel des Vereins ist eine fachlich ausgezeichnete und günstige steuerliche Beratung seinen Mitgliedern zu gewähren!   

Als Lohnsteuerhilfeverein haben wir einen im Steuerberatungsgesetz klar geregelten gesetzlichen Auftrag und unterliegen einer strengen behördlichen Aufsicht.

Unsere Satzung ist von der Oberfinanzdirektion geprüft und zugelassen.

Der Verein wurde am 03.2.2009 zugelassen und in das bei der Oberfinanzdirektion geführte Register eingetragen.

Nach dem Gesetz werden Lohnsteuerhilfevereine von der Oberfinanzdirektion beaufsichtigt, bei uns ist dies die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe.

Unser Verein hat sich nach dem Gesetz jedes Jahr einer Geschäftsprüfung zu unterwerfen, deren Prüfungsbericht bei der Oberfinanzdirektion vorzulegen ist.

Die rechtliche Absicherung und behördliche Aufsicht ist damit auf höchstem Niveau.

Lohnsteuerhilfevereine sind ein Teil der Steuerrechtspflege, ebenso wie die Steuerberater, und stehen in ihrer Prägung den Verbraucherschutzverbänden gleich.

In ihrer Idealbestimmung sind Lohnsteuerhilfevereine so genannte Selbsthilfeorganisationen der Arbeitnehmer zur Bewältigung steuerrechtlichen Aufklärungs- und Beratungsbedarfes.

Sie sind in den 1960er Jahren aus der Tradition der Gewerkschaften hervorgegangen, als der Gesetzgeber den Bedarf sah, dass aufgrund des in Deutschland sehr komplizierten Steuerrechts ein flächendeckendes Angebot von bezahlbarer Steuerberatung für Arbeitnehmer notwendig war.

Dass eine Mitgliedschaft um aktiv für Mitglieder zu werden, zwingend ist, hat der Gesetzgeber ausdrücklich bestimmt und so gewollt.

Dies hängt mit dem Grundgedanken zusammen, dass die Beratung nicht kommerzielle Zwecke verfolgen sollte, sondern zu einem kostendeckenden Beitrag stattfindet und zwar unabhängig davon welchen Umfang die Beratung im Einzelfall in Anspruch nimmt. Die Beitragszahlung findet daher auch unabhängig von der Inanspruchnahme einer Leistung statt, das heißt es gibt keine leistungsbezogene Vergütung.

Damit ist für die Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereines auf der Grundlage ihres aus der Beitragsordnung ersichtlichen Jahresbeitrages eine eindeutige und klar kalkulierbare Kostengröße gegeben. Mit dem Jahresbeitrag sind sämtliche Kosten abgegolten. Lohnsteuerhilfevereine dürfen Ihre Beratung nur in den bei der Oberfinanzdirektion eingetragenen und angemeldeten Beratungsstellen anbieten.

Dabei ist es gesetzlich vorgeschrieben einen Beratungsstellenleiter zu bestellen, der eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorweisen können muss. Der Beratungsstellenleiter muss sich darüber hinaus in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt (sieheBeratungbefugnisse)

Im Rahmen unser Befugnisse erbringen wir eine umfassende steuerliche Beratung sowie einen Steuererklärungs-Service einschließlich der vollständigen Erstellung der Steuererklärung, der Bescheidprüfung sowie der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren.

 

Unser Team

Beratung

Steuerlicher Berater-

GRÜNDUNGS- MITGLIED

Ihr steuerlicher Berater für alle steuerlichen Probleme und einer, der auch gerne mit Menschen zu tun hat. Er bringt eine große Erfahrung sowohl im Steuerrecht als auch in Management, in Marketing und im sonstigen Unternehmertum mit.

Skretariat

Verwaltung

Marketing Coordinatorin

 

Eine begnadete

Kommunikatorin im Sekretariatsbereich und eine gute Marketingkoordinatorin. Sie ist die zweite Säule unserer Verwaltung. Löst kompetent Ihre Probleme am Telefon und verbindet Sie bei Bedarf mit dem zuständigen Berater. 

Personal

Verwaltung

Sekretariat

Kommunikation

Unsere kompetente Sekretärin und Expertin des besten Kaffees für unsere Kunden. Empfangschefin  Ihrer Unterlagen und Koordinatorin für alle Belange unseres Teams und unserer Mitglieder.

 

...und weitere Zuständigkeiten!

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Hilfe auf häufige Fragen:

 

Ist es strafbar wenn man keine Steuererklärung macht?

 

Die vorsätzliche Nichtabgabe einer Steuererklärung ist strafbar, § 370 I Nr. 2 AO. Die Folgen der vorsätzlichen Nichtabgabe einer Steuererklärung sind eine Einleitung und Bekanntgabe eines Steuerstrafverfahren gegen Sie.

 

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Lohnsteuerhilfeverein?

 

Steuerberater dürfen Gewerbetreibende und Firmen beraten.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich nichtselbstständige Steuerpflichtige beraten, die also Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung oder Kapitalvermögen erzielen.

 

Wann lohnt sich Lohnsteuerhilfe?

 

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich vor allem für alle, die mit der eigenen Erstellung der Steuererklärung und weiteren Fragen zum Thema Steuern überfordert sind – oder Zeit und Nerven sparen möchten.

 

 

Was muss ich zur Lohnsteuerhilfe mitbringen?

 

Bitte bringen Sie folgende Belege zu Ihrem ersten Beratungsgespräch mit:

  • Personalausweis.
  • Steueridentifikationsnummer.
  • Lohnsteuerbescheinigung(en)
  • Sonstige Einkunftsbescheinigungen egal welcher Art
  • Steuerbescheid des Vorjahres.
  • Nachweise über Familienstandsänderungen, z.B. Heiratsurkunde, Sterbebescheinigung Angehörige.
  • Bankdaten
  • Familiendaten, Geburtstage der Familienmitglieder

 

Wie läuft das mit der Lohnsteuerhilfeverein?

 

Lohnsteuerhilfevereine arbeiten nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Stattdessen arbeitet der Verein der Lohnsteuerhilfe lediglich nach dem Prinzip der Kostendeckung. Jedes Mitglied des Vereins zahlt einen pauschalen Betrag, der nach dem Einkommen des jeweiligen Mitglieds gestaffelt ist.

 

 

Was ist teurer Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

 

In der Regel ist der Steuerberater teurer!!!

Die Gebühren für eine Steuererklärung über den Steuerberater sind in aller Regel höher als im Lohnsteuerhilfeverein. Bei der Berechnung gilt die Grundregel: Je höher der sogenannte Gegenstandswert und je komplexer der Fall, desto höher fällt die Rechnung aus

 

 

Wie lange dauert eine Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein?

 

Insgesamt dauert eine Beratung für eine durchschnittliche Steuererklärung eine Stunde. Zum Schluss kann Dir ein Lohnsteuerhilfeverein oftmals sagen, ob Du mit einer Steuerrückzahlung oder einer Steuernachzahlung rechnen kannst. Aber die Bearbeitung dauert zwischen fünf und neun Wochen.

 

Wie viel kostet es eine Steuererklärung machen zu lassen?

 

Meistens liegt der jährliche Beitrag für Mitglieder zwischen 50 und 390 Euro. Oftmals wird auch eine kleine Aufnahmegebühr fällig, die um 15 Euro liegt. Bei einem angenommenen Jahreseinkommen von 30.000 Euro liegt der Beitrag bei vielen Vereinen zwischen 120 und 130 Euro.

 

Wie viel kostet ein Steuerberater Steuererklärung?

 

Dein Steuerberater oder Deine Steuerberaterin darf davon zwischen 1/10 und 6/10 berechnen, also zwischen 89,20 und 535,20 Euro. Die Bandbreite ist also groß. Bei einem durchschnittlichen Fall setzt Deine Beraterin oder Dein Berater meist die Mittelgebühr an, das wären also 3,5/10, was sich auf 312,20 Euro beläuft.

 

Warum darf man nicht bei der Steuererklärung helfen?

 

Wer erwischt wird, zahlt bis zu 5.000 Euro Strafe. Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe, weil der Arbeitskollege oder Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten angibt. Oder durch das verpetzen durch den Steuerpflichtigen selbst.

 

 

Ist der Lohnsteuerhilfeverein steuerlich absetzbar?

Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen

Dazu gehört auch der Mitgliedsbeitrag für die Lohnsteuerhilfe. Beispiel: Zahlst Du 120 Euro Beitrag, dann kannst Du davon 100 Euro als Werbungskosten absetzen. Ab einem Mitgliedsbeitrag von 202 Euro ist die Vereinfachungsregelung des hälftigen Abzugs für Dich günstiger.

 

Wer muss eine Steuererklärung machen und wer nicht?

 

Nur wenn ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2022: 10 347 Euro, 2023: 10 908 Euro) liegen und sie auch keinen Verlust ausweisen, müssen sie keine Steuererklärung abgeben. Achtung: Diese Steuerzahler sind verpflichtet, ihre Steuererklärung online abzugeben. Das macht für Sie der Lohnsteuerhilfeverein.

 

Kann man Strom und Wasser von der Steuer absetzen?

 

Kosten für Strom und Wasser, die in deiner privaten Wohnung anfallen, kannst du in der Regel nicht direkt von der Steuer absetzen. Falls du jedoch im Homeoffice gearbeitet hast, greift auch für diese Kosten die Homeoffice-Pauschale – weiter unten erfährst du mehr dazu

 

 

Wann darf das Finanzamt Mein Konto einsehen?

 

Selbst wenn kein Verdacht einer Straftat vorliegt, sind Finanzbehörden berechtigt einen automatisierten Abruf von Kontoinformationen vorzunehmen, beispielsweise zur Feststellung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie privaten Veräußerungsgeschäften.

 

 

Was darf das Finanzamt nicht fragen?

 

Wichtig zu wissen: die Behörde darf nur die sogenannten Stammdaten, aber keine Kontenbewegungen oder Kontenstände abfragen (§ 93 Abs. 7 AO). Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist die Informationspflicht der Steuerbehörden so nicht gegeben (§ 24c Abs

 

 

Wann wird das Finanzamt misstrauisch?

 

Doch wenn du über einen Zeitraum von drei Jahren keine Gewinne machst oder nach fünf Jahren nach Start deiner selbstständigen Tätigkeit immer noch im Minus bist, wird das Finanzamt misstrauisch und könnte dein Unternehmen als sogenannte „Liebhaberei“ einstufen.

 

 

Kann das Finanzamt nach Hause kommen?

 

Grundsätzlich dürfen Finanzbehörden auch in Privatwohnungen unangekündigt Besichtigungen durchführen. Das gilt aber nur, wenn Angaben des Steuerpflichtigen aus seiner Einkommensteuererklärung überprüft werden sollen/müssen und es kein „milderes Mittel“ gibt, um an die benötigten Informationen zu kommen

 

 

Wer kann alles auf mein Konto schauen?

 

Außer den Finanzbehörden und in manchen Fällen auch Gemeinden, dürfen noch weitere Behörden einen Kontenabruf starten, beispielsweise:

  • Sozialdienststellen.
  • Jobcenter.
  • Gerichtsvollzieher.
  • Staatsanwaltschaften.
  • Zollbehörden.

 

Wie prüft Finanzamt die Steuererklärung?

In aller Regel läuft die Prüfung der Steuererklärung automatisiert per Software ab, doch auch sie ist so trainiert, dass das Programm Unstimmigkeiten erkennt. Daraufhin wird die entsprechende Steuererklärung herausgefiltert und einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter zur händischen Kontrolle vorgelegt.

 

 

Werden Privatpersonen vom Finanzamt geprüft?

 

Wie wahrscheinlich ist eine Steuerprüfung bei Privatpersonen? Eine steuerliche Außenprüfung bei Privatpersonen ist nur zulässig, wenn die oder der Steuerpflichtige hohe Einkünfte hat und gleichzeitig keine nachprüfbaren Angaben zur Verwendung der Geldmittel vorlegen kann.

 

Wie viele Jahre kann das Finanzamt zurückfordern?

 

Ganz allgemein kann man aber sagen, dass die Einkommenssteuer bis zu 4 Jahre rückwirkend eingefordert werden kann, immer bezogen auf das Kalenderjahr, in welchem die Steuerschuld entstanden ist. Innerhalb der gesamten 4 Jahre darf das Finanzamt dann zurück prüfen.

 

Welche Fehler kann man bei der Grund Steuererklärung machen?

 

Grundsteuererklärung: Diese 5 Fehler sollten Sie vermeiden!

  • Einen veralteten Bodenrichtwert angeben. Achten Sie bei der Abgabe darauf, den aktuellen Bodenrichtwert aus dem Jahr 2022 anzugeben, nicht den Wert aus dem Vorjahr. ...
  • Eine zu große Wohnfläche angeben. ...
  • Die Abgabefrist versäumen.

Bis wann kann Steuerprüfung rückwirkend geprüft werden?

 

Viele Unternehmen stellen sich die Frage, wie lange sie bei einer Betriebs- bzw. Steuerprüfung zurück geprüft werden können. Wie viele Jahre darf das Finanzamt rückwirkend kontrollieren? Im Allgemeinen gilt, dass Steueransprüche vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind, verjähren

 

 

Wo fängt Steuerhinterziehung an?

 

Steuerhinterziehung beginnt ab dem 1. Euro, den Sie dem Finanzamt unterschlagen. Die Höhe des unterschlagenen Betrags spielt keine Rolle. Auch der Versuch oder Beihilfe, falsche Angaben zu machen oder Einnahmen zu verschweigen, gelten als Steuerstraftat.

 

Hier finden Sie uns

Der Schwarzwälder Lohnsteuerhilfeverein:

 

Lohnsteuer-Hilfe-Centrale für Arbeitnehmer e.V.  -Lohnsteuerhilfeverein-

Gerberstr. 7
78050 Villingen-Schwenningen

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

07721 2061444 07721 2061444 oder

 +49 7721 6807244

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

oder senden uns ein Fax oder email unter

 

Fax : +49 7721 9449651

email: info@LH-centrale.de

Web:  www.LH-Centrale.de

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